Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Hierzu Theo Waigel Zitat aus der Aufzeichnung:
»Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945,
ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen
völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des
Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches
Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen
Volkes in freier Selbstbestimmung.
Sind Sie bereit für diese ungeschönten Fakten über die Bundesrepublik?
Wenn Sie dieses Buch gelesen haben, werden Sie das Land, in dem wir leben, mit völlig anderen Augen sehen: Wussten Sie, dass die USA und Großbritannien eine Bundestagswahl annullieren können? Dass es eine deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt nicht gibt? Wozu die 70.000 US-Soldaten fähig sind, die bis heute in Deutschland stationiert sind? Dass die Einschränkung der Grundrechte seit 2006 per Gesetz längst umgesetzt
ist? Der Autor enthüllt Ihnen hier, warum Sie die »freie Presse«, die »freien Medien« und die »frei gewählten Politiker« schlichtweg vergessen können. Das alles ist nur Augenwischerei.
Erfahren Sie hier:
Wie sich unsere Staatsschulden tatsächlich zusammensetzen
warum die BRD keine Rechtsgrundlage für ihr Handeln besitzt
warum alle Regierungen und Wahlen seit 1990 illegal sind
weshalb jeder Bundesdeutsche in Wirklichkeit staatenlos ist
wieso es keine Staatsangehörigkeit »Deutsch« gibt
warum der Euro keine legale Banknote ist und keinen Bestand haben wird
warum Bundeswehrsoldaten eigentlich Söldner sind. Dieses Buch wird Sie mit den Worten des Autors ENT-täuschen und Ihnen die ungeschminkten Fakten präsentieren, vor denen sich die Bundespolitiker aller Fraktionen so sehr fürchten …
Wenn nun nachfolgend vom Deutschen Reich die Rede ist,
beziehtsich dies auf das 2te Deutsche
Reich, welches nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973
BVerfG 2 Bvf 1 / 73 NJW 19073 1539 und nach dem Schreiben des
Bundespräsidialamtes (BP Köhler, Prof.Dr . Pieper) vom 22.01.2008 gemäß M Z 6 000 13 2472 / 07 weiterhin
existiert.
„Das Deutsche Reich ist weiterhin
rechtsfähig aber nicht handlungsfähig“
Die Deutschen sollten endlich aufhören, an das III. Reich (der braunen Zeit) zu
denken, wenn vom Deutschen Reich die Rede ist. Ein schlechtes Gewissen haben uns Jahrzehnte lang die Politikereingeredet, um von ihrem Verrat an uns
abzulenken. Wir, die heute in Deutschland leben, haben mit dieser Zeit nichts
mehr am Hut. Keiner darf für die Verbrechen seiner Vorfahren verantwortlich
gemacht werden. Das III. Reich ist nur ein kleiner Teil der deutschen
Geschichte. Heute ist Jetzt und nicht Gestern. Die Geschichtsbücher sind voll
mit Gräueltaten anderer Nationen und auch denen werden diese nicht mehr auf`s
Brot geschmiert. Wäre dies so, würde es für Spanien, England, Italien, Frankreich,
USA usw. auch nicht gut aussehen. Ein Hohn dabei ist, das drei dieser Staaten
unsere Heimat bis heute illegal besetzt halten.
Die BRD
Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht wurde der Westen desDeutschen Reiches von der SiegermachtUSA beschlagnahmtund mittels England und Frankreich
besetzt.Die sowjetischen Staaten besetzten
den Ostteil des Reiches. Die Siegermächte konnten sich nicht einigen , so kam es
bekanntlich zur Teilung Deutschlands.
Da die Alliierten der Haager
Landkriegsordnungunterworfen waren und
sind,verpflichtete sie dies nach Art. 43 dazu, den
Staatsbetrieb des Deutschen Reiches fortzuführen. Dazu wurde auf beiden Seiten
eine zivile Selbstverwaltung geschaffen. Im Westen entstand die Bundesrepublik
Deutschland, im Osten die Deutsche Demokratische Republik.
Die Geschichte Deutschlands zeigt, das die BRD und die Verwaltungszonen kein
Staat, sondern ein Provisorium sind, welche einen Teil des Vollstaates
Deutschlands verwalten. http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf
Daher wurde auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und nicht von der Bundesrepublik
geschaffen.
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Instrument zur Aufrechterhaltung
von Sicherheit und Ordnung für ein militärisch besetztes Gebiet für einen
bestimmten Zeitraum.
Das GG, auf welches die BRD ihre Existenz begründet, wurde nicht vom deutschen
Volk, sondern von 65Parlamentariern
geschaffen. Dazu ein Auszug aus dem Focus:,Nr.21 vom
18. Mai 2009: I. 10.-23.8.1948
„Abgeschieden auf der Insel Herrenchiemsee in Oberbayern und von Mücken
geplagt, erarbeiteten Beamte und Politiker einen Entwurf: Grundlinien wie eine
starke Bundesregierung, ein schwaches Staatsoberhaupt und die Ablehnung
direkter Volksbeteiligung werden hier vorgezeichnet.“
Hier ist zu erkennen, das Volk wurde
vorsätzlich nicht an der Erschaffung des GG beteiligt.
Mittlerweile wurde seitens der „BRD-Regierung“
festgestellt, dass das GG 1949 nicht wie von den Alliierten gefordert, vom
deutschen Volk ratifiziert wurde. Somit hat es rechtlich nie seine Gültigkeit
erlangt.
Auch 1990 wurde das GG nicht vom vereinten deutschen Volk ratifiziert, den
Ex-DDR Bürgern wurde es einfach aufdiktiert.Mir ist nichts darüber bekannt, dass der Osten das GG ratifiziert hätte,
genauso wenig der Westen.
II. Art. 146 (weiter aus
dem Focus)
„Als Provisorium sahen die Grundgesetz-Macher ihr Werk, das nicht Verfassung
heißen durfte. Sie wollten die deutsche Teilung nicht zementieren. Das Gesetz
sollte seine Gültigkeit verlieren, wenn das Volk „in freier Entscheidung“ (ohne
Besatzungsmächte) eine neue Verfassung beschließt.“ Eine klare Aussage darüber, dass das GG lediglich ein
Provisorium war und ist und es seine Gültigkeit nach der Verabschiedung einer
Verfassung verliert.
Artikel
146 a.F.
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung
in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen
worden ist.
Artikel146 n.F. „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Hier
wurde das GG vorsätzlich so verdreht, das erst einmal das GG seine Gültigkeit
hätte, wäre da nicht die Tatsache, dass der Artikel 23 GG (Geltungsbereich) im
Zuge der Wiedervereinigung gestrichen wurde.
Artikel 23 GG a.F. Dieses Grundgesetz gilt zunächst
im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg- Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren
Beitritt in Kraft zu setzen.
Es gibt zwei Meinungen dazu, wer den Art. 23 GG gestrichen hat. Die Einen sagen,
es wäre James Baker, damaliger Außenminister der USA gewesen, die Anderen sagen
er wäre im Zuge des von den Alliierten nicht genehmigten und ratifizierten
innerdeutschen Einigungsvertrag gelöscht worden.
So wie es den Anschein hat, wurde der Art. 23 GG bei den Verhandlungen
zum nicht genehmigten innerdeutschen Einigungsvertrag von den damaligen
"Verwaltungen" gelöscht.
Tatsache ist jedenfalls, Art.23 GG wurde gestrichen und das GG hat damit
seine Gültigkeit verloren, da es seinen Geltungsbereich verloren hat. Kein Geltungsbereich, kein
GG.
Etwa 2 Jahre später wurde der Geltungsbereich in die Präambel eingebracht.
Allerdings war das spätere Einbringen des Geltungsbereichs in die Präambel
unzulässig, da die Präambel keine Gesetzeskraft besitzt. Zudem ist der Verweis auf die
Länder in der Präambel unzulässig, die Schlussbestimmung ist auch innerhalb
dieser p.V. bindend.
Aber fällt da jemanden etwas auf? Wie überhaupt konnte der Geltungsbereich in der
Präambel des GG wieder eingebracht werden, wenn das GG doch rechtlich nicht
mehr existierte? Das geht nur, weil der deutsche Michel alles blind glaubt. Er
geht davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und prüft es nicht nach.
Dieses blinde Vertrauen zur „Regierung“ hat uns da hingebracht, wo wir heute
sind.
Wenn man sich nun den Artikel 144 GG (Annahme des Grundgesetz) ansieht, steht
unter (2) „Soweit die Anwendung dieses
Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder….“. Da in Art. 23 GG aber keine
Länder aufgeführt sind, konnte auch keiner zur Annahme des Grundgesetzes nach
Berlin reisen. Somit konnte das GG dann wohl auch nicht angenommen werden.
Um einen Machtverlust der Parteien zu verhindern, wurde der begangene Betrug am
Volk weiterhin kaschiert und der Fortbestand des Parteienstaates BRD weiterhin
gesichert.
Weiterhin heißt es im Art. 146 GG: „…an dem eine
Verfassung in Kraft tritt“.
So wie die angebliche „Regierung“ erst jetzt festgestellt hat, dass das
Grundgesetz nicht vom deutschen Volk ratifiziert wurde, haben diese bis heute
nicht gemerkt, dass es eine zwar alte, doch gültige deutsche Verfassung gibt.
Auch hier gibt es wieder zwei Parteien. Die Einen behaupten, das die Weimarer-Verfassung
noch ihre Gültigkeit besitzt, die Anderen stehen zur Verfassung von 1949.
Auf
Drängen der Sowjets wurde eine deutsche Verfassung angetrieben. Diese wurde am
19.März 1949 durch den deutschen Volksrat (400 gewählte Deutsche) einstimmig angenommen
und am 30. Mai 1949 im Berliner Admiralspalast der Reichshauptstadt durch 2010
Abgeordnete aus allen Besatzungszonen (610 Westzone, 1400 Sowjetzone) des 3.
Deutschen Volkskongresses einhellig bestätigt.
Mit diesem verfassungsgebenden Akt des deutschen Volkes wurde der Art. 146 des
am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetzes erfüllt, d. h. das GG verlor seine
Gültigkeit. Wie man deutlich feststellen kann, eine Woche nach der Verkündigung.
Diese Verfassung erlangtedann zunächst
ihre Gültigkeit in der DDR und wurde erst später nach und nach geändert.
Es wäre ein Leichtes gewesen, diese Verfassung der heutigen Lage anzupassen und
es dann vom deutschen Volk ratifizieren zu lassen.
Doch wie wir ja alle wissen, hätte dies den Untergang der bekannten Politik
bedeutet, da sich diese auf das GG begründet.
Schlimmer noch wäre gewesen, dass der Verrat am Deutschen Volk durch die
Politik, der Behörden und der Justiz herausgekommen wäre. Die Gefängnisse wäre
voll von Politikern, Beamten, Richtern, Staatsanwälten, Anwälten usw.
Am 10. März 1952 startete Stalin einen letzten Versuch
und bot Deutschland Verhandlungen über die Vereinigung und Neutralität
Deutschlands an. Auf Anraten der USA und natürlich aus Gründen der Erhaltung
der Macht, lehnte Konrad Adenauer dieses Angebot ab. Eine Vereinigung zu diesem
Zeitpunkt, hätte nach gesamtdeutschen Wahlen den Verlust der Kanzlerschaft
bedeutet.
1990 verzichteten die Außenminister der BRD,
Hans-Dietrich Genscher und der DDR, Markus Meckel aus Gründen der Erhaltung der
volksverräterischenPolitik, auf einen
Friedensvertrag. Dazu einen Auszug aus dem Protokoll des französischen
Vorsitzenden:
„Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu
und unterstreicht, dass
die in der Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden,
d.h. dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt
sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu“.
Also hat man wieder einmal die Chance auf einen gültigen Friedensvertrag
abgelehnt, da nach einem Friedensvertrag das GG als besatzungsrechtliches
Instrument seine Gültigkeit und damit die BRD ihre Grundlage verloren hätte.
Nur solange der verdeckte Krieg gegen Deutschland anhält, gibt es weiterhin die
Besatzungsverwaltungsfirma „BRD“.
Nachdem die Alliierten merkten, dass die „BRD-Politiker“ nicht daran dachten,
bei der Wiedervereinigung unterzugehen, wurden diese kurzerhand entmachtet. Dies bewirkte man dadurch, das der Überleitungsvertrag in Kraft gesetzt wurde. Zudem wurde 2006
der BRD mittels des I. + II. Bundesbereinigungsgesetzes alle Vollmachten entzogen.
Dies geschah durch Aufhebung der Gerichtsverfassung, Zivilprozessordnung und
der Strafprozessordnung.
2007 wurde dann alles gestrichen was nicht Art. 73, 74, 75 GG ist.
Es ist festzustellen: I. Die besatzungsrechtlichen
Selbstverwaltungen BRD und DDR wurden am 17.07.1990 von den Außenministern J.
Baker und Schewardnadse per 18.07.1990 0:00 Uhr aufgelöst.
II. Die BRD ist nur die Simulation
eines souveränen Staates. Sie lässt ihre Diener auf das Deutsche Reich in
seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 vereidigen, weil sie selbst kein eigenes,
durch Gesetz definiertes Territorium besitzt.
Beamtengesetze:
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet
im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet
des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen
Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Reichsgebiet, öffentlicher Dienst in den eingegliederten
Gebieten und im Ausland (1)
(1) Als Reichsgebiet
im Sinne dieses Gesetzes gilt
das Gebiet des Deutschen Reiches bis
zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
(2) Dem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen
Dienstherrn im Reichsgebiet im Sinne
dieses Gesetzes stehen gleich
1.für Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder
Volkszugehörigkeit der bis zum 8. Mai 1945 geleistete gleichartige Dienst bei
einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in den Gebieten, die nach dem 31.
Dezember 1937 dem Deutschen Reich
angegliedert waren,
2.für Volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler der
gleichartige Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im
Herkunftsland.
III. Durch die Streichung des Art.
23 GG (Geltungsbereich) ist der BRD die Basis entzogen worden.
IV. Die BRD kann keine
Staatsbürgerschaften vergeben. In den Firmen-/Personalausweis steht unter
Nationalität „DEUTSCH“. Die BRD hält an dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913 fest: Deutscher ist, wer die
unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. Dies hat auch der Landkreis Demmin
einer Dame schriftlich bestätigt. Zitat: „…das es eine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt“.
V. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte stellte in seinem Urteil EGMR 75529/01/ Sürmeli/Germany vom
08.Juni 2006 Menschenrechtsverletzungennach Art. 6 und 13 MRK in der BRD fest. Dies besagt im Tenor, dass es
kein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die
Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD gibt. Die
bedeutet einfach ausgedrückt, die BRD ist kein wirksamer Rechtsstaat, sondern
eine Illusion. Das ist u.a. auch ein Grund dafür, das die „BRD-Richter“ nicht
bereit sind ihre Schreiben, Beschlüsse und Urteile persönlich zu
unterschreiben. Mehr dazu unter „Gerichte und Co“.
VI. Die BRD durch Ermangelung der
Ratifizierung des Grundgesetzes 1949, keine gültige Legitimation vom Volk
erhalten hat.
VII. Das schon ungültige GG bereits
eine Woche nach Verkündung durch die vom gesamtdeutschen Volk verabschiedete
Verfassung abgelöst wurde.
VIII. Die BRD ist eine Firma welche
im Handelsregister zu Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen
ist.
IX.
Die Bundesrepublik Deutschland
besitzt kein eigenes Staatsvolk, es gibt keinen Bundesbürger. Niemand
kann von
sich behaupten, dass er ein Bundesbürger ist. Die „Bundesbürgerschaft“
istnirgends niedergelegt. Die BRD hat zugegeben, das es die
"Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland" nicht gibt. Ein
"Staat" welcher keine Staatsbürgerschaft vergeben kann, ist kein
souveräner Staat, bestenfalls eine Simulation eines Staates.
X. Auszug aus dem Urteil des BVG 2 BvF
1/73, Gründe B. III. Abs. 1
Der
Vertrag regelt die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Seine Beurteilung macht
erforderlich, sich mit den Aussagen des Grundgesetzes über den Rechtsstatus
Deutschlands auseinander zu setzen:
1. Das Grundgesetz - nicht nur
eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass
das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich
aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das
entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an
der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277);
3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von
der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)).
Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier
Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen
Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger"
des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat
"Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung
allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine
Ausschließlichkeit beansprucht
Wenn
nun noch behauptet wird, dass die BRD einen souveränen
Staat darstellt, der in der ganzen Welt anerkannt ist und mit dem
Geschäfte gemachtwerden, stimme ich dem in Teilen zu. Klar werden
Geschäfte gemacht, ist ja eine Firma und Firmen machen nun mal Geschäfte
um Gewinne zu erwirtschaften. Zudem ist ja allgemein bekannt, dass
die BRD der Goldesel der Welt ist. Um von dem Kuchen auch etwas
abzubekommen,
ist man auch gerne bereit die „BRD“ einen Staat zu nennen.
In Ermangelung eines Friedensvertrages gilt Deutschland bis heute, als von den Alliierten besetzt.
Genaugenommen wird Deutschland bis heute von den Alliierten verwaltet,
da nach der Haager Landkriegsordnung ein Land nicht besetzt werden darf.
Hier noch ein interessantes Urteil des BVG, welches die Nichtigkeit der "BRiD" als Staat bestätigt.
BVerfGE 36,1 - Grundlagenvertrag (Identität zwischen früheren Deutschen
Reich und der BR Deutschland, die aber Ihrerseits nur ein Teil des "ruhenden" Völkerrechtssubjekts Gesamtdeutschland ist). Mehr brauch dazu nicht gesagt werden.