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 Das Deutsche Reich im Völkerrecht (Auszug aus: Der runde Tisch Berlin)

Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag für Sie zunächst verwunderlich erscheinen, aber das ist überall so zu finden.

Bereits die Siegermächte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Militärregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedrückt was sie unter Deutschland verstanden haben.

Zitat:

2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:
(a) .......
(b) "Deutschland" das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Zitat Ende.
Dieses Gesetz wurde im Januar 1945 erlassen.

Im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag") vom 23. Oktober 1954 heißt es im Ersten Teil, Allgemeine Bestimmungen, Artikel 1, Absatz 2:

....oder auf Verlangen der Drei Mächte in Ausübung ihrer Rechte hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem, einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer Friedensregelung, ....

Wie hier ersichtlich ist, verwenden die gleichen Vertragspartner wie 1945, die gleichen Begrifflichkeiten. Da diese nicht ausdrücklich neu definiert wurden, ist von der letzten, verwendeten Definition auszugehen. Auch beim Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland finden sich die gleichen Begrifflichkeiten. Dort ist die Rede von Deutschland als Ganzes, was wiederum von den gleichen Vertragspartner verwendet wurde.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Frage Deutsches Reich? Mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 traf das BvG eine Entscheidung zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am 31.07.1973. Darin heißt es:

Zitat Anfang

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Zitat Ende

Eine richtige Lesart dieser bewußt verdrehten Formulierung ist alles andere als leicht. Die Frage der Rechtsnachfolge ist eindeutig und klar, denn etwas kann nur Rechtsnachfolger von etwas anderem werden, wenn dieses zuvor beseitig oder aufgelöst worden ist. Also, nur wenn das Deutsche Reich als Kriegsfolge aufgelöst worden wäre, dann könnte wer auch immer, Rechtsnachfolger werden. Hier lenken also die vielen Reichsgruppierungen gerne in die Irre, vermutlich nicht selten in Ermangelung der juristischen Zusammenhänge.

Was die Rechtsidentität betrifft, so ist das schon wesentlich komplexer. Hier ist zunächst darauf zu verweisen, daß im Urteilstext ausdrücklich geäußert wird, daß das Deutsche Reich als Gesamtstaat handlungsunfähig ist. Hier dürfte eine der Ursachen zu finden sein, warum 1990 die Wiedererstehung dieses Gesamtstaates mit allen mitteln, durch BRD-Politiker verhindert wurde.

Es heißt weiter, daß die BRD als Staat identisch mit dem Deutschen Reich ist, was auf den ersten Blick widersinnig erscheint, denn der Gesamtstaat ist ja nicht handlungsfähig und auch noch nicht zusammen geführt. Formal ist das aber möglich, was zum Beispiel für den Fall einer Annektion gelten würde. Diese hat hier offenbar schleichend durch das BVG stattgefunden und keiner hat es gemerkt!
Nach neueren Erkenntnissen scheint hier ein System vorzuliegen, denn wie sich aus folgendem Schriftwechsel ergibt, hat die BRD sich einfach das Recht heraus genommen, eine Namensänderung des Deutschen Reichs zu BRD zu veranlaßen. Da dies in aller Stille geschehen ist, gab es auch keinen Protest aus dem Volk, welches von diesen Spielen weitgehend nichts mitbekam.
In wie weit dieser formale Rechtszug überhaupt völkerrechtliche Geltung unter dem noch immer bestehenden Weltkrieg erlangen konnte, das steht auf einem ganz anderen Blatt und wird an andere Stelle klarer ausgeführt.

Was sagt das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005 zum Deutschen Reich?:

BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

Derartige Regelungen finden Sie in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO, der ZPO und weiteren, teilweise bis ins Jahr 2005. Mit der letzten großen Reform im April 2006 sind diesbezüglich, anscheinend panikartig diese Eintragungen gestrichen worden. Panikartig deswegen, weil häufig damit fehlerhafte Verweise oder Rechtsunsicherheiten geschaffen wurden. Dies läßt tief blicken. Hier sei auch noch mal darauf hingewiesen, daß im Oktober 2005 die BRD alt aufgelöst wurde und anschließend neu konstituiert wurde, was faktisch einem verdeckten Putsch gleich kam, welcher zur Tarnung als Strukturreform verkauft wurde. In Wirklichkeit lief aber zu diesem Zeitpunkt eine geheime Regelung aus, welche Adenauer 1955 in Paris vereinbart hatte. Danach wurde, quasi als Unterlaufung des Deutschlandvertrages und des Überleitungsvertrages, welche der BRD Teilsouveränität einräumten, der Besatzungsstatus freiwillig von Adenauer um 50 Jahre verlängert. Diese Regelung mußte also im Oktober 2005 durch eine neue ersetzt werden, welche aber wiederum nicht veröffentlicht wurde.