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Menschenrechtsverletzungen von den Organen der
Bundesrepublik Deutschland
U.a. steht im Artikel 65 GG niedergeschrieben, dass die Regierung nur ein Geschäft
ist.
Die BRD besteht ausschließlich aus Staatsaufbaumängeln, weil nicht das Volk,
sondern das Geld regiert. Die BRD ist kein Recht(s)staat . Der Bürger hat zwar
einen garantierten Anspruch auf Rechtssicherheit und Rechtsfrieden und die BRD bekennt
sich angeblich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
in der Welt und bindet mit diesen Grundrechten nach Art.1 i. V. m. GG 25 die
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung als unmittelbar –
geltendes Recht an das Völkerrecht.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts und
gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten (Art. 1, 3, 30, 25,
100 II GG). Wenn dies aber so ist, dann dürfte es keine Beschwerde über
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geben. Menschenrechtler kennen
allerdings die Schattenseite. Wenn es keine Menschenrechtsverletzungen gäbe,
würde es nicht das Protokoll Nr. 14 vom Lenkungsausschuss des Europarates
geben, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Flut von
Menschenrechtsverletzungen ersäuft.
Art. 13 EMKR in Verbindung mit Art.25 GG garantiert dem Bürger eine wirksame
Beschwerdemöglichkeit vor einer
nationalen Behörde.
„Jede Person, die in ihren, in dieser Konvention anerkannten Rechten oder
Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen
Instanz eine Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen
begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben“.
Deswegen ist das Bundesverfassungsgericht keine wirksame Beschwerdemöglichkeit
nach Art. 6, 13 EMKR, wenn es erklärt, „Selbst wenn die Gestaltung des
Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung
eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen
sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.
Beweis: Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerde
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Somit können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen, was sie
wollen.
Im Verfahren EGMR 75529/01 Sürmeli /
Germany vom 08.06.2006 vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte, hat
das Gericht Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und Art. 13 EMRK
festgestellt. Dieses besagt, das ein wirksames Mittel gegen Rechtsmissbrauch und
Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches
Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. Dies wiederum bedeutet im Klartext:
„Die BRD ist kein wirksamer Rechtsstaat“.
In diesem Verfahren hat die BRD zugegeben, das Staatsaufbaumängel vorhanden
sind.
Die sogenannte Politik hat mehrfach, allerdings wohl ungewollt, zugegeben, dass
die BRD eine Firma ist. So z. B. bei ZDF
Frontal 21, Lafontaine meinte: Deutschland ist KEIN SOUVERÄNER STAAT, Stoiber sagt:
Hauptsache die Firma CSU bleibt erfolgreich. Zudem hat Müntefering zugegeben,
das Deutschland neu verfasst werden müsse.
Sigmar Gabriel (SPD) bezeichnete Angela Merkel beim letzten SPD-Parteitag am 27.02.2010 wahrheitsgemäß , als Vorsitzende einer Nichtregierungsorganisation
(NRO). Dem kann ich nichts entgegen setzen. Weitere Berichte erschienen im Focus, Fuldaerzeitung usw.
Es wurde also mehrfach festgestellt und zugegeben, dass die BRD keinen
souveränen Staat darstellt. Somit stellt jede Anklage, Haftbefehl, Beschluss, Urteil
eines Gerichts der BRD eine Menschenrechtsverletzung dar, da diese nicht befugt
sind, in die Rechte der deutschen Bevölkerung einzugreifen.
Das Bundesministerium der Justiz teilte den Schutzbund der Kreditnehmer,
Landesverband Hessen mit Schreiben vom 29.04.2004 mit, das der Überleitungsvertrag
in Kraft bleibt. Der Überleitungsvertrag besagt, dass die Gesetzeslage wieder
auf dem Stand vor Genehmigung der BRD zurückgestellt wurde. Es gelten die durch
die Alliierten bereinigten Reichsgesetze sowie
alle Besatzungsrechte der Alliierten. Weiterhin besteht Kriegsrecht im
besetzten Deutschland.
Also, schön an die 10 Gebote halten und sich nichts gefallen lassen.
PDF`s
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvensionen
Erläuterung zur Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Beschwerdeformular zur Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof
Schutz von Menschenbrechtsverteidigern - Leitlinien der Europäischen Union
Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft (UN-Resolution A/Res/53/144)
Völkerstrafgesetzbuch
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