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Menschenrechtsverletzungen von den Organen der Bundesrepublik Deutschland


U.a. steht im Artikel 65 GG niedergeschrieben, dass die Regierung nur ein Geschäft ist.
Die BRD besteht ausschließlich
aus Staatsaufbaumängeln, weil nicht das Volk, sondern das Geld regiert. Die BRD ist kein Recht(s)staat . Der Bürger hat zwar einen garantierten Anspruch auf Rechtssicherheit und Rechtsfrieden und die BRD bekennt sich angeblich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt und bindet mit diesen Grundrechten nach Art.1 i. V. m. GG 25 die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung als unmittelbar – geltendes Recht an das Völkerrecht.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts und gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten (Art. 1, 3, 30, 25, 100 II GG). Wenn dies aber so ist, dann dürfte es keine Beschwerde über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geben. Menschenrechtler kennen allerdings die Schattenseite. Wenn es keine Menschenrechtsverletzungen gäbe, würde es nicht das Protokoll Nr. 14 vom Lenkungsausschuss des Europarates geben, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Flut von Menschenrechtsverletzungen ersäuft.
Art. 13 EMKR in Verbindung mit Art.25 GG garantiert dem Bürger eine wirksame Beschwerdemöglichkeit  vor einer nationalen Behörde.
„Jede Person, die in ihren, in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben“.
Deswegen ist das Bundesverfassungsgericht keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach Art. 6, 13 EMKR, wenn es erklärt, „Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.                         


Beweis: Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerde                                                           
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Somit können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen, was sie wollen.

Im Verfahren  EGMR 75529/01 Sürmeli / Germany vom 08.06.2006 vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte, hat das Gericht Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und Art. 13 EMRK festgestellt. Dieses besagt, das ein wirksames Mittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. Dies wiederum bedeutet im Klartext: „Die BRD ist kein wirksamer Rechtsstaat“.
In diesem Verfahren hat die BRD zugegeben, das Staatsaufbaumängel vorhanden sind.

Die sogenannte Politik hat mehrfach, allerdings wohl ungewollt, zugegeben, dass die BRD eine Firma ist.  So z. B. bei ZDF Frontal 21, Lafontaine
meinte: Deutschland ist KEIN SOUVERÄNER STAAT, Stoiber sagt: Hauptsache die Firma CSU bleibt erfolgreich. Zudem hat Müntefering zugegeben, das Deutschland neu verfasst werden müsse.
Sigmar Gabriel (SPD) bezeichnete Angela Merkel beim letzten SPD-Parteitag am 27.02.2010 wahrheitsgemäß , als Vorsitzende einer Nichtregierungsorganisation (NRO). Dem kann ich nichts entgegen setzen. Weitere Berichte erschienen im Focus, Fuldaerzeitung
usw.

Es wurde also mehrfach festgestellt und zugegeben, dass die BRD keinen souveränen Staat darstellt. Somit stellt jede Anklage, Haftbefehl, Beschluss, Urteil eines Gerichts der BRD eine Menschenrechtsverletzung dar, da diese nicht befugt sind, in die Rechte der deutschen Bevölkerung  einzugreifen.  Das Bundesministerium der Justiz teilte den Schutzbund der Kreditnehmer, Landesverband Hessen mit Schreiben vom 29.04.2004 mit, das der Überleitungsvertrag in Kraft bleibt. Der Überleitungsvertrag besagt, dass die Gesetzeslage wieder auf dem Stand vor Genehmigung der BRD zurückgestellt wurde. Es gelten die durch die Alliierten bereinigten Reichsgesetze sowie  alle Besatzungsrechte der Alliierten. Weiterhin besteht Kriegsrecht im besetzten Deutschland.

Also, schön an die 10 Gebote halten und sich nichts gefallen lassen.                                        

 

PDF`s
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvensionen
Erläuterung zur Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Beschwerdeformular zur Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshof
Schutz von Menschenbrechtsverteidigern - Leitlinien der Europäischen Union
Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft (UN-Resolution A/Res/53/144)

Völkerstrafgesetzbuch